Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der AWZ System Engineering GmbH mit Sitz in der Oststraße 4, 49525 Lengerich, hat das Amtsgericht Münster am 22. Oktober 2025 um 13:47 Uhr entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens ergriffen. Unter dem Aktenzeichen 87 IN 50/25 wurde Rechtsanwalt Dirk Hofschulte aus Emsdetten zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Gesellschaft, im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HRB 12690 geführt, wird durch die beiden Geschäftsführer Lennard Kleine Niesse und Manfred Kleine Niesse vertreten. Ziel der gerichtlichen Anordnung ist es, eine drohende Schädigung der Gläubigerinteressen sowie nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung zu verhindern.
Im Zuge der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der AWZ System Engineering GmbH sämtliche Verfügungen über ihr Vermögen untersagt, soweit sie nicht ausdrücklich vom vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt werden. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen. Darüber hinaus sind sämtliche Drittschuldner verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Zur weiteren Sicherung des Vermögens untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, sofern nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Diese Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, die Insolvenzmasse zu erhalten und einer geordneten Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens den Weg zu ebnen.
Mit dieser Entscheidung ist ein wichtiger Schritt im Verfahren vollzogen, der den wirtschaftlichen Ernst der Lage verdeutlicht, aber gleichzeitig Raum für eine mögliche Sanierung lässt. Ob es zur endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, wird in den kommenden Wochen zu entscheiden sein. Bis dahin liegt die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung der Unternehmenswerte in den Händen des eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters.