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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Schaffenrath Investment GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Potsdam hat im Verfahren 650 IN 146/25 am 22. Oktober 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schaffenrath Investment GmbH, mit Sitz in Kleinmachnow, angeordnet. Der Antrag wurde durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse als Gläubigerin gestellt.

Wesentliche Inhalte des Beschlusses:

  • Vorläufige Insolvenzverwalterin:
    Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz, Pariser Platz 6 A, 10117 Berlin
    Sie wurde mit der Überwachung der Schuldnerin beauftragt und soll deren Vermögen sichern und erhalten.
  • Verfügungsbeschränkung:
    Die Schaffenrath Investment GmbH darf über ihr Vermögen nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
  • Zahlungs- und Verwertungssperren:
    • Drittschuldnern (z. B. Kunden der Schuldnerin) ist es untersagt, weiterhin direkt an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen sind ausschließlich an die Verwalterin zu leisten.
    • Gläubigern wird untersagt, bewegliche Sicherungsgüter in Besitz zu nehmen oder abgetretene Forderungen einzuziehen, ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin.
  • Zwangsvollstreckung untersagt:
    Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder eingestellt – ausgenommen Immobilien (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Ermittlungsrechte der Verwalterin:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und Informationen zur finanziellen Lage zu verlangen. Bei Weigerung kann das Gericht Zwangsmaßnahmen wie Haft oder eidesstattliche Versicherung anordnen.
  • Sonderkonto:
    Die Verwalterin darf ein Insolvenz-Sonderkonto eröffnen, um eingehende Gelder getrennt zu verwalten.
  • Beschränkung:
    Die Verwalterin darf keine Gutachten oder Bewertungen ohne gerichtliche Zustimmung in Auftrag geben.

Hintergrund:

Die Schaffenrath Investment GmbH, eingetragen im Handelsregister Potsdam unter HRB 40748 P, wird von Geschäftsführer Sasa Lukic geleitet. Über die konkreten Ursachen des Antrags wurde im Beschluss nichts mitgeteilt, jedoch dürfte die Gläubigerin AOK Bayern Forderungen aus Sozialversicherungsbeiträgen geltend machen.

Rechtsbehelf:

Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Potsdam eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Zustellung oder Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Bei Interesse kann der Beschluss in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Weitere Entwicklungen – insbesondere eine mögliche Verfahrenseröffnung – bleiben abzuwarten.

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