Das Amtsgericht München hat im Verfahren 1542 IN 3692/25 am 22. Oktober 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GL-Leasing GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Aichacher Straße 5, 85229 Markt Indersdorf, wird durch Geschäftsführer Klaus Hartmann vertreten. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mit dem Ziel gestellt, eine mögliche Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig zu adressieren.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler mit Kanzleisitz in der Nymphenburger Straße 120 in München bestellt. Seine Aufgaben bestehen nun darin, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und die Voraussetzungen für ein etwaiges Hauptverfahren zu prüfen.
Kernbestandteil der gerichtlichen Anordnung ist die Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Ab sofort dürfen sämtliche Vermögensdispositionen der GL-Leasing GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen, was bedeutet, dass Forderungen gegenüber Dritten nicht mehr eigenständig durch die Schuldnerin realisiert werden dürfen.
Darüber hinaus hat das Insolvenzgericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, um eine weitere Aushöhlung des Vermögens zu verhindern. Bereits eingeleitete Vollstreckungshandlungen wurden vorläufig gestoppt.
Rechtsanwalt Dr. Schädler ist im Rahmen seiner Befugnisse ermächtigt, nicht nur finanzielle Transaktionen abzuwickeln – wie etwa das Einziehen von Forderungen bei Banken oder Schuldnern – sondern auch arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Er darf Arbeitsverhältnisse begründen, ändern oder kündigen, sofern dies zur Sicherung des Verfahrens erforderlich ist.
Mit dieser Maßnahme tritt die GL-Leasing GmbH in eine Phase der wirtschaftlichen Beobachtung und Konsolidierung ein. Die Entscheidung über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt indes noch aus und wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Gericht getroffen. Bis dahin bleibt die Überwachung und Steuerung sämtlicher Vermögensvorgänge in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters.