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BaFin stellt Fehler im BayWa-Konzernlagebericht 2023 fest – Risiken nicht ausreichend offengelegt

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei einer Bilanzprüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernlagebericht der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wesentliche Fehler enthält. Das Unternehmen habe laut BaFin wichtige Informationen zu seiner finanziellen Situation und zu bestehenden Risiken nicht vollständig oder nicht ausreichend transparent dargestellt.

Fehlende Angaben zu Kreditverstößen

Im Mittelpunkt der Beanstandung steht ein Konsortialkredit über zwei Milliarden Euro, den die BayWa gemeinsam von mehreren Banken erhalten hatte. Zum 31. Dezember 2023 waren davon 1,75 Milliarden Euro in Anspruch genommen.
Laut Kreditbedingungen war die BayWa verpflichtet, bestimmte Finanzkennzahlen, darunter den sogenannten „Interest Cover“, einzuhalten. Diese Kennzahl misst, ob ein Unternehmen seine Zinsverpflichtungen aus dem laufenden Gewinn decken kann.

Die BayWa verletzte diese Kennzahl ab dem 30. Juni 2023. Die kreditgebenden Banken erklärten sich am 28. Juli 2023 bereit, bis Ende des Jahres auf die Einhaltung der Kennzahl zu verzichten – ein sogenannter „Waiver“. Über diesen Umstand, der erhebliche Bedeutung für die Bonität und Finanzstabilität des Konzerns hatte, berichtete das Unternehmen im Konzernlagebericht jedoch nicht, obwohl dies nach Handelsrecht erforderlich gewesen wäre.

Risiken der Finanzierung nicht klar dargestellt

Neben dem Konsortialkredit nutzte die BayWa weitere Finanzierungsinstrumente:

  • Eine börsennotierte Anleihe über 500 Millionen Euro,

  • sowie kurzfristige Schuldverschreibungen („Commercial Papers“) im Wert von 632 Millionen Euro.

Nach Einschätzung der BaFin bestanden in allen Bereichen erhebliche Refinanzierungsrisiken. Der Waiver für den Kredit lief am 31. Dezember 2023 aus, und eine Verlängerung war bei Erstellung des Konzernabschlusses im März 2024 noch nicht gesichert.
Damit bestand das Risiko, dass die Banken den Kredit fällig stellen könnten. Auch bei der Rückzahlung der Anleihe im Juni 2024 und bei den Commercial Papers war die Refinanzierung ungewiss. Diese Risiken habe die BayWa im Lagebericht nicht ausreichend erläutert oder bewertet, so die Finanzaufsicht.

BaFin: Transparenzpflicht verletzt

Nach deutschem Handelsrecht (§ 289 HGB) muss ein Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage zutreffend und vollständig darstellen. Dazu gehört auch eine realistische Einschätzung von Chancen und Risiken. Die BaFin kam zu dem Ergebnis, dass der Bericht der BayWa AG diesem Anspruch nicht genügte, da er zentrale Finanzierungsrisiken verschleierte.

Die Veröffentlichung der Fehlerfeststellung basiert auf § 109 Absatz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Damit macht die BaFin Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften öffentlich sichtbar, um die Transparenz gegenüber Anlegern zu gewährleisten.

BaFin als alleinige Bilanzkontrollbehörde

Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Sie prüft Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lageberichte auf ihre Rechtmäßigkeit. Werden Verstöße entdeckt, veröffentlicht sie diese – wie im Fall BayWa – im Rahmen einer Fehlerbekanntmachung.

Fazit

Die BaFin wirft der BayWa AG vor, wichtige Finanzierungsrisiken und Kreditverpflichtungen nicht ordnungsgemäß offengelegt zu haben. Der Konzernlagebericht 2023 vermittelt damit kein vollständig zutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage.

Für Anlegerinnen und Anleger ist die Bekanntmachung ein deutliches Warnsignal: Sie unterstreicht die Bedeutung sorgfältiger Finanzberichterstattung – und zeigt zugleich, dass die BaFin ihre Aufsicht über die Bilanzierung börsennotierter Unternehmen konsequent wahrnimmt.

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