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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Preisfuchs Vertriebs GmbH & Co. KG: Gericht ordnet weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 492/25

Aalen, 14. Oktober 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Preisfuchs Vertriebs GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Schnaitheimer Straße 74, 89520 Heidenheim, hat das Amtsgericht Aalen umfassende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Schuldnerin, vertreten durch ihre Komplementärin, die Preisfuchs Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Edgar Kelnberger ist, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRA 727620 eingetragen.

Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Eröffnungsverfahrens.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Mit Wirkung zum 14. Oktober 2025 um 09:30 Uhr wurde Betriebswirt Harald Ott (Ziegelländeweg 4, Fach 16, 89077 Ulm, Schneider Geiwitz Gruppe) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgaben bestehen insbesondere in der Überwachung der Geschäftsführung, der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und der Prüfung, ob die Verfahrenskosten durch die vorhandene Masse gedeckt sind. Er ist nicht als allgemeiner Vertreter der Schuldnerin bestellt, sondern agiert mit klar abgegrenztem Mandat.

Umfassende Verfügungsbeschränkungen

Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Außerdem wurde ihr die Verfügung über Bankkonten und Außenstände vollständig untersagt – die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesem Bereich geht auf den vorläufigen Verwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und auch Masseverbindlichkeiten zu begründen, wie sie in den BGH-Urteilen vom 07.02.2019 (Az. IX ZR 47/18) und vom 24.01.2019 (Az. IX ZR 110/17) definiert wurden.

Zudem sind alle Drittschuldner verpflichtet, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind nicht mehr zulässig.

Einblick und Auskunftspflicht

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde mit weitreichenden Zugriffs- und Überwachungsbefugnissen ausgestattet: Er darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen und Nachforschungen zur Vermögenslage anstellen. Die Schuldnerin ist zur vollständigen Auskunft verpflichtet und hat auf Verlangen relevante Unterlagen herauszugeben.

Zudem hat Harald Ott den Auftrag, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach den Vorgaben der Insolvenzordnung besteht und ob realistische Fortführungsaussichten für das Unternehmen vorliegen.

Zwangsvollstreckungen ausgesetzt

Alle laufenden Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen – ausgenommen solche gegen unbewegliches Vermögen – wurden einstweilen eingestellt, neue Zwangsvollstreckungen sind untersagt. Die einzige Ausnahme bilden Verfahren zur Vermögensauskunft.

Elektronische Rechtsmittel möglich

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aalen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Einreichungen können auch elektronisch erfolgen – nicht jedoch per E-Mail –, Details hierzu bietet das Portal www.ejustice-bw.de.

Ausblick

Mit dieser Entscheidung schafft das Insolvenzgericht die Grundlage für eine strukturierte Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Preisfuchs Vertriebs GmbH & Co. KG. Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, eine Fortführung infrage kommt oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht, hängt von den Ergebnissen der kommenden Wochen ab. Der vorläufige Verwalter spielt hierbei eine Schlüsselrolle – als Wächter über die Masse, als Prüfer der Verfahrensvoraussetzungen und möglicherweise auch als Wegbereiter für eine Sanierungsperspektive.

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