Aktenzeichen: 58 IN 705/25
Freiburg im Breisgau, 14. Oktober 2025 – Das Amtsgericht Freiburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Simplex Stays Germany GmbH einschneidende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Robert-Bunsen-Straße 3, 79108 Freiburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 733927 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Andreas Druzhinin vertreten.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde durch die Gesellschaft selbst gestellt. Um eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen und nachteilige Veränderungen am Vermögen zu verhindern, wurden mit Wirkung zum 14. Oktober 2025 um 07:15 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:
Rechtsanwältin Ann Kristin Krüger zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ann Kristin Krüger mit Kanzleisitz in der Kaiser-Joseph-Straße 263, 79098 Freiburg i. Br., bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten, ohne selbst zur allgemeinen Vertreterin der Gesellschaft zu werden.
Gleichzeitig wurde sie beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein zulässiger Eröffnungsgrund im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt und ob eine wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens in Betracht kommt.
Umfassende Verfügungsbeschränkungen
Die Schuldnerin darf ab sofort nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere Bankkonten sowie Außenstände. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte geht vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.
Zudem ist Frau Krüger befugt, Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen und über diese zu verfügen. Sie darf in diesem Zusammenhang Masseverbindlichkeiten begründen, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 07.02.2019 – IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019 – IX ZR 110/17) definiert wurden.
Schutzmaßnahmen gegen Vollstreckung
Um den geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, untersagt, soweit nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits begonnene Maßnahmen sind ebenfalls bis auf Weiteres eingestellt.
Drittschuldnern wird Zahlungsverkehr mit Schuldnerin untersagt
Drittschuldner – also Kunden oder Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Simplex Stays Germany GmbH – wurden angewiesen, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind unwirksam.
Einsichts- und Auskunftsrechte
Die vorläufige Verwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Unterlagen zu prüfen und Auskünfte von Banken, Behörden und weiteren relevanten Stellen einzuholen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, vollständig mitzuwirken und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Unterlagen auf Verlangen herauszugeben.
Bedeutung für das weitere Verfahren
Mit der Anordnung dieser Maßnahmen schafft das Insolvenzgericht die Voraussetzungen für eine sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Ob das Verfahren letztlich eröffnet wird oder eine andere Lösung gefunden werden kann, hängt nun maßgeblich vom Ergebnis der gutachterlichen Prüfung durch die vorläufige Insolvenzverwalterin ab.
Für Gläubiger, Geschäftspartner und Kunden der Simplex Stays Germany GmbH ist dies ein bedeutender Einschnitt – zugleich aber auch ein strukturierter erster Schritt in Richtung einer möglichen Sanierung oder geordneten Abwicklung.