Staatsanwaltschaft Gera
hier: Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der
Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte
930 VRs 821 Js 14604/22
Einziehungsverfahren gegen Erdmann, Hiltrud Frieda Ida
In dem Strafverfahren Az. 821 Js 14604/22 hat das Amtsgericht Sondershausen mit Beschluss vom 15.07.2025 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 14.320,00 EUR betreffend das Konto mit der IBAN DE39 8205 5000 4200 0117 81 angeordnet. Im Rahmen der Vollstreckung der Einziehungsanordnung konnten 14.320,00 EUR gesichert werden.
Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Beschuldigte stellte spätestens ab 24.02.2022 bis 18.05.2022 ihr bei der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen unter der Kontonummer (IBAN) DE39 8205 5000 4200 0117 81 geführtes Privatgirokonto zur Sammlung und Weiterleitung von aus Straftaten unbekannter Täter herrührender Gelder zur Verfügung. Im vorgenannten Zeitraum vereinnahmte die Beschuldigte auf dem Konto insgesamt 13 Gutschriften in Gesamthöhe von 32.070,00 €, die auf Überweisungen geschädigter Dritter aus dem In- und europäischen Ausland beruhen, zu denen sie durch Täuschung im Zusammenhang mit derzeit nicht näher konkretisierbaren Betrugstaten veranlasst wurden oder die auf nicht autorisierten Kontozugriffen der unbekannten Täter im Zusammenhang mit noch nicht näher bestimmbaren Taten des Computerbetruges beruhen.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 821 Js 14604/22 anzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/themen/informationen-fuer-geschaedigte
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Hinweis:
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