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Solarstrom NRW GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 30/25 – Amtsgericht Kleve

Das Amtsgericht Kleve hat im Verfahren 43 IN 30/25 den Antrag der Solarstrom NRW GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Daimlerstraße 13, 47574 Goch, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 19506 eingetragen. Sie wurde von den Liquidatorinnen Nicole Peters (Goch) und Carsten Otto (Uedem) vertreten. Der Geschäftszweig des Unternehmens umfasst die Projektentwicklung und Installation von Solaranlagen sowie weiteren erneuerbaren Energieträgern.

Mit dem Beschluss vom 10. Oktober 2025 stellte das Gericht fest, dass das verbleibende Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die Eröffnung des Verfahrens wurde daher gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgelehnt.

Damit gilt die Solarstrom NRW GmbH als vermögenslos und wird voraussichtlich aus dem Handelsregister gelöscht werden. Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass keine Insolvenzmasse zur Befriedigung ihrer Ansprüche vorhanden ist.

Amtsgericht Kleve – 10. Oktober 2025

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