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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Alternative Future Germany GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 51 IN 639/25 – Amtsgericht Heidelberg

Das Amtsgericht Heidelberg hat im Verfahren 51 IN 639/25 über das Vermögen der Alternative Future Germany GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz Lutherstraße 28, 69120 Heidelberg, ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 735675 eingetragen und wird von Geschäftsführer Florian Pfeifer vertreten.

Mit Beschluss vom 13. Oktober 2025 um 09:00 Uhr ordnete das Gericht verschiedene Sicherungsmaßnahmen an, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Kanzlei Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim, bestellt. Künftig sind Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.

Dem Verwalter wurde außerdem das Recht eingeräumt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten im Sinne der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung einzurichten. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden untersagt.

Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter vollständige Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen und Einsicht in alle Geschäftsunterlagen zu gewähren.

Der Beschluss dient der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und bleibt bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung wirksam.

Amtsgericht Heidelberg – 13. Oktober 2025

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