Dark Mode Light Mode
Fellensiek Beteiligungs GmbH: Insolvenzantrag scheitert mangels Masse
FMA verhängt Sanktion gegen QUANTUM DATA ANALYTICS e.U. wegen unerlaubter Portfolioverwaltung von Kryptowerten
"Mietwucher" auf der Wiesn: Wenn die Luftmatratze 400 Euro kostet

FMA verhängt Sanktion gegen QUANTUM DATA ANALYTICS e.U. wegen unerlaubter Portfolioverwaltung von Kryptowerten

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Sanktion gegen das Unternehmen QUANTUM DATA ANALYTICS e.U. ausgesprochen. Anlass ist das unerlaubte Angebot der Portfolioverwaltung von Kryptowerten, wie sie in der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) geregelt ist.

Konkret wurde dem Unternehmen mit Sitz in 2490 Ebenfurth, Quellenstraße 1 und der Firmenbuchnummer 605596h mit Bescheid vom 18. September 2025 untersagt, die genannten Tätigkeiten weiterhin auszuüben. Grundlage für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen § 11 Z 3 MiCA-VVG in Verbindung mit Art. 59 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. i der VO (EU) 2023/1114.

Die FMA machte die Sanktion gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) öffentlich und veröffentlichte die Bekanntmachung im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich am 30. September 2025.

Das betroffene Unternehmen war über die Website www.quant-da.com sowie per E-Mail unter info@quant-da.com erreichbar. Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Dienstleistungen im Bereich der Kryptowerte-Portfolioverwaltung nur mit einer entsprechenden behördlichen Genehmigung angeboten werden dürfen. Fehlt eine solche Erlaubnis, stellt dies eine rechtswidrige Tätigkeit dar, die sowohl aufsichtsrechtliche Konsequenzen als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Die Öffentlichkeit wird angehalten, bei der Auswahl von Dienstleistern im Kryptobereich besonders sorgfältig zu prüfen, ob eine Zulassung durch die FMA oder eine andere zuständige Behörde vorliegt. Offizielle Informationen dazu bietet die Unternehmensdatenbank der FMA.

 

 

Hier die Originalmitteilung der FMA Österreich:

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen QUANTUM DATA ANALYTICS e.U. wegen unerlaubten Angebots der Portfolioverwaltung von Kryptowerten

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Sanktion

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen u.a. § 11 Z 3 MiCA-VVG gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen die eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.

Mit Bekanntmachung im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich vom 30.09.2025 teilt die FMA daher mit, dass der

QUANTUM DATA ANALYTICS e.U.

Firmenbuchnummer 605596h

2490 Ebenfurth, Quellenstraße 1

Web: www.quant-da.com Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.

E-Mail: info@quant-da.com

mit Bescheid vom 18.09.2025 aufgetragen wurde, das unerlaubte Angebot der Portfolioverwaltung von Kryptowerten gemäß (EU) 2023/1114″]§ 11 Z 3 MiCA-VVG iVm Art 59 Abs. 1 VO (EU) 2023/1114 iVm Art 3 Abs 1 Z 16 lit i VO (EU) 2023/1114 zu unterlassen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Fellensiek Beteiligungs GmbH: Insolvenzantrag scheitert mangels Masse

Next Post

"Mietwucher" auf der Wiesn: Wenn die Luftmatratze 400 Euro kostet