Das Oktoberfest ist für viele das Highlight des Jahres – für Vermieter offenbar auch. Denn während sich auf der Theresienwiese die Maßpreise dem Himmel nähern, explodieren in der Stadt die Mieten: 400 Euro für eine Luftmatratze, 1.000 Euro für ein Ein-Zimmer-Apartment pro Nacht – willkommen auf dem größten Volksfest der Welt.
„Also 400 Euro für eine Luftmatratze ist natürlich pervers“, sagt Münchens Wiesn-Chef Christian Scharpf. Und er ist nicht allein mit dieser Meinung. Auch Monika Schmid-Balzert vom Mieterverein München spricht von einem „Preisschock mit Ansage“. Das Oktoberfest bringe nicht nur Bierdurst, sondern auch den schnellen Profittrieb hervor: „Den Menschen treibt’s die Dollarzeichen in die Augen“, sagt sie.
Wohnungsnot trifft Wiesn-Gier
Während Touristen bereitwillig zahlen, schauen Einheimische in die Röhre. Die ohnehin angespannte Wohnsituation in München wird durch die Kurzzeitvermietungen weiter verschärft. Jede Wohnung, die auf Plattformen wie Airbnb, Kleinanzeigen oder Booking landet, fehlt auf dem regulären Mietmarkt.
Schmid-Balzert warnt: „Solche Untervermietungen zerstören den Markt. Es geht längst nicht mehr um eine Matratze für ein Wochenende – es geht um Dauergewerbe im Wohnzimmer.“
Zweckentfremdungsgesetz – gut gemeint, wenig bewirkt
Zwar gibt es in Bayern das Zweckentfremdungsgesetz, das eigentlich verhindern soll, dass Mietwohnungen als Ferienunterkünfte missbraucht werden. Doch die Praxis hinkt hinterher.
Denn erlaubt ist, bis zu acht Wochen im Jahr Zimmer oder Wohnungen an Touristen zu vermieten. „Solange es übergangsweise geschieht, können wir nichts machen“, erklärt Wirtschaftsreferent Scharpf. Das Wort „dauerhaft“ wird so zum juristischen Joker für alle, die sich gern im Graubereich bewegen.
450 Fälle – und kein Zugriff auf Airbnb
Die Stadt München versucht gegenzusteuern: Bei 450 illegal untervermieteten Wohnungen ist sie bereits eingeschritten. Doch gegen die Plattformen selbst ist sie weitgehend machtlos.
„Wir kommen an die Vermieter auf Airbnb nicht ran, weil Airbnb uns die Adressen nicht gibt – und sie haben höchstrichterlich Recht bekommen“, sagt Gerhard Mayer vom Sozialreferat. Ein klarer Fall von Datenschutz als Täterschutz.
EU-Regeln nur auf dem Papier
Eigentlich gibt es bereits eine EU-weite Registrierungspflicht (EU-Verordnung 2024/1028). Plattformen wie Airbnb müssen künftig Angaben zu Gästen, Nächten und Standorten an nationale Behörden übermitteln.
Theoretisch.
Denn bislang ist das Regelwerk reine Papierform. Solange keine verpflichtende Umsetzung erfolgt, bleibt Münchens Kontrollbehörde blind – und die Luftmatratze ein Luxusgut.
Fazit
Das Oktoberfest zeigt jedes Jahr aufs Neue: Wo Bier fließt, fließt auch das Geld – und zwar oft in falsche Taschen. Der Kampf gegen Mietwucher ist ein zähes Ringen zwischen Stadt, Gesetz und Plattformkapitalismus.
Oder, wie es Wiesn-Chef Scharpf ausdrückt: „Wir können nur appellieren – und hoffen, dass sich manche wieder auf den Boden der Tatsachen begeben. Nicht auf die Luftmatratze.“