Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung für Banküberweisungen in Deutschland in Kraft:
Kreditinstitute sind dann verpflichtet, den Empfängernamen einer Überweisung mit dem zugehörigen Namen zur angegebenen IBAN abzugleichen.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
- Name und IBAN müssen übereinstimmen: Gibt es eine Abweichung zwischen dem eingegebenen Namen und dem hinterlegten Namen zur IBAN, kann die Überweisung abgelehnt oder zurückgewiesen werden.
- Betroffen sind: Alle inländischen und grenzüberschreitenden Überweisungen, je nach Umsetzung der Bank.
- Nicht betroffen sind: Daueraufträge, Lastschriften oder Überweisungen an bekannte Empfänger mit gespeichertem Namen/IBAN (sofern diese korrekt hinterlegt sind).
Warum diese Änderung?
Die neue Prüfung soll:
- Betrugsversuche und Fehlüberweisungen deutlich reduzieren
- Identitätsmissbrauch erschweren
- Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen
Was müssen Sie künftig beachten?
- Den exakten Namen des Empfängers verwenden, wie er bei der Bank hinterlegt ist (z. B. vollständiger Vor- und Nachname oder korrekter Firmenname)
- Vermeiden Sie Abkürzungen, Spitznamen oder Tippfehler
- Im Zweifel beim Zahlungsempfänger nachfragen, wie der Name bei seiner Bank genau lautet
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der BaFin unter dem Bereich Verbraucherschutz / Zahlungen. Dort beantwortet die BaFin auch häufige Fragen zur neuen Empfängerprüfung.