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BaFin-Mitteilung: Neue Empfängerprüfung bei Überweisungen ab dem 9. Oktober 2025

stux (CC0), Pixabay

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung für Banküberweisungen in Deutschland in Kraft:
Kreditinstitute sind dann verpflichtet, den Empfängernamen einer Überweisung mit dem zugehörigen Namen zur angegebenen IBAN abzugleichen.

Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?

  • Name und IBAN müssen übereinstimmen: Gibt es eine Abweichung zwischen dem eingegebenen Namen und dem hinterlegten Namen zur IBAN, kann die Überweisung abgelehnt oder zurückgewiesen werden.
  • Betroffen sind: Alle inländischen und grenzüberschreitenden Überweisungen, je nach Umsetzung der Bank.
  • Nicht betroffen sind: Daueraufträge, Lastschriften oder Überweisungen an bekannte Empfänger mit gespeichertem Namen/IBAN (sofern diese korrekt hinterlegt sind).

Warum diese Änderung?

Die neue Prüfung soll:

  • Betrugsversuche und Fehlüberweisungen deutlich reduzieren
  • Identitätsmissbrauch erschweren
  • Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen

Was müssen Sie künftig beachten?

  • Den exakten Namen des Empfängers verwenden, wie er bei der Bank hinterlegt ist (z. B. vollständiger Vor- und Nachname oder korrekter Firmenname)
  • Vermeiden Sie Abkürzungen, Spitznamen oder Tippfehler
  • Im Zweifel beim Zahlungsempfänger nachfragen, wie der Name bei seiner Bank genau lautet

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der BaFin unter dem Bereich Verbraucherschutz / Zahlungen. Dort beantwortet die BaFin auch häufige Fragen zur neuen Empfängerprüfung.

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