Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Aktivitäten des Herrn Chris „Shris“ Stein aus Frankfurt am Main, der nach aktuellen Erkenntnissen ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanz- und Kryptowertedienstleistungen betreibt.
Betroffen sind insbesondere die Webseiten chrisstein.de und lukasberg.de, über die Stein unter anderem die Vermittlung von Kryptowerten anbietet – ein Geschäftsfeld, das in Deutschland zwingend eine behördliche Genehmigung durch die BaFin voraussetzt.
Keine Erlaubnis – potenziell hohes Risiko für Anleger
Weder Herr Stein noch die genannten Websites verfügen über eine Zulassung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Die Informationen der BaFin basieren auf:
- § 37 Abs. 4 KWG
- § 10 Abs. 7 KMAG
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher größte Vorsicht walten lassen und keinesfalls auf Angebote über diese Plattformen reagieren, geschweige denn Gelder oder Kryptowährungen übermitteln.
BaFin ruft zur Wachsamkeit auf
Die BaFin arbeitet eng mit dem Bundeskriminalamt sowie den Landeskriminalämtern zusammen und rät eindringlich zu einer sorgfältigen Prüfung von Anbietern im Internet – gerade im Bereich der Geldanlage oder des Krypto-Handels. Identitätsmissbrauch und unerlaubte Finanzdienstleistungen nehmen zu.
Nützliche Hinweise bietet die Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der Website der BaFin. Darüber hinaus liefert die Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ wertvolle Einblicke in aktuelle Betrugsmaschen am Finanzmarkt und zeigt, wie sich Anleger effektiv schützen können.