Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor den Angeboten auf den Websites xtop.cc und x-top.cc. Die dort agierenden unbekannten Betreiber bieten nach Erkenntnissen der BaFin ohne die erforderliche Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Dabei treten sie nicht unter einer offiziell registrierten Rechtsform auf und unterliegen keinerlei Aufsicht der BaFin. Ein solcher Geschäftsbetrieb ist in Deutschland illegal, wenn keine ausdrückliche Zulassung durch die BaFin vorliegt.
Unerlaubte Geschäftstätigkeit
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer behördlichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Diese Vorschrift dient dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern und ist in folgenden Rechtsgrundlagen verankert:
- § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
- § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich stets vergewissern, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin registriert ist.
Warnung vor Betrugsmaschen
Die BaFin weist gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern eindringlich darauf hin, dass Angebote im Internet genau geprüft werden müssen. Hinter vermeintlich seriösen Websites und Investitionsplattformen können hochprofessionelle Betrüger stehen.
Hilfreiche Informationen finden sich in der BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“. Außerdem bietet der BaFin-Verbraucherschutzpodcast in der Folge „Vorsicht, Betrug“ praxisnahe Hinweise, wie sich Anlegerinnen und Anleger vor unseriösen Finanzangeboten und Identitätsdiebstahl schützen können.