Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website 212group.de, über die unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.
Nach den aktuellen Erkenntnissen der BaFin hat das dahinterstehende Unternehmen weder einen bekannten Sitz noch eine Erlaubnis, solche Dienstleistungen in Deutschland zu erbringen.
Identitätsdiebstahl: Kein Zusammenhang mit Trading 212 oder FXFlat Bank GmbH
Die Website 212group.de erweckt den Eindruck, mit der bekannten Trading 212 Group Ltd. oder der FXFlat Bank GmbH, einer von der BaFin beaufsichtigten Gesellschaft der Trading 212-Gruppe, in Verbindung zu stehen.
Dies ist nicht der Fall. Es besteht keinerlei Verbindung. Der Name 212 Group Ltd. wird missbräuchlich verwendet. Es handelt sich nach Einschätzung der BaFin um einen Fall von Identitätsdiebstahl.
Insbesondere gibt es keinen Zusammenhang mit der offiziellen Handelsplattform trading212.com, die von der regulierten Gruppe betrieben wird.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die Warnung der BaFin stützt sich auf:
- § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
- § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Was Sie wissen sollten
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen will, benötigt eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Diese Informationen lassen sich über die Unternehmensdatenbank auf der Website der BaFin einsehen.
Die BaFin warnt ausdrücklich vor betrügerischen Handelsplattformen, die seriöse Namen oder Marken missbrauchen, um Vertrauen zu gewinnen. In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie laufend aktualisierte Hinweise und Schutzmaßnahmen.
Tipp: Seien Sie bei vermeintlich professionellen Online-Angeboten besonders wachsam, insbesondere wenn ein Unternehmen keinen vollständigen Impressumseintrag, keine klare regulatorische Information oder keine Erreichbarkeit bietet.