Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung zu der Website fenririum.com veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der angeblich in London (Vereinigtes Königreich) ansässige Betreiber dort ohne die erforderliche Genehmigung Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen mit Kryptowerten an.
Keine Erlaubnis – hohes Risiko für Anleger
Für die Erbringung solcher Finanzdienstleistungen ist in Deutschland eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin vorgeschrieben. Plattformen wie fenririum.com, die ohne Zulassung agieren, stellen für Anlegerinnen und Anleger ein erhebliches Risiko dar: Einzahlungen sind weder abgesichert noch können Ansprüche rechtlich durchgesetzt werden.
Wie sich Verbraucher schützen können
Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Seriosität eines Anbieters jederzeit in der Unternehmensdatenbank auf ihrer Website überprüfen lässt. Ist ein Unternehmen dort nicht verzeichnet, fehlt die notwendige Zulassung – Anleger sollten in diesem Fall unbedingt Abstand nehmen.
Rechtliche Grundlage
Die aktuelle Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMAustG). Damit kommt die BaFin ihrer Aufgabe nach, die Öffentlichkeit frühzeitig über unerlaubte Finanzgeschäfte und mögliche Betrugsrisiken zu informieren.
Empfehlung
Die Aufsicht rät dringend davon ab, über fenririum.com Verträge abzuschließen, Zahlungen zu leisten oder persönliche Daten preiszugeben. Wer bereits investiert hat, sollte sofort seine Bank informieren, Anzeige bei der Polizei erstatten und rechtlichen Rat einholen.