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BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl im Namen von Invesco – Fake-Handelsplattformen im Umlauf

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anlegerinnen und Anleger vor betrügerischen Angeboten gewarnt, die im Namen der internationalen Investmentgesellschaft Invesco verbreitet werden.

Gefälschte Handelskonten

Unbekannte geben sich als Mitarbeiter von Invesco aus und kontaktieren Verbraucher per Telefon und E-Mail. Sie bieten die Eröffnung von angeblichen Handelskonten an, auf denen mit Finanzprodukten und Kryptowerten gehandelt werden könne. Nach Darstellung der Täter sollen die Konten im Zusammenhang mit der von der BaFin beaufsichtigten Invesco-Niederlassung in Deutschland stehen.

Die Aufsicht stellt klar: Das stimmt nicht. Es handelt sich um Identitätsdiebstahl. Invesco distanziert sich von den Angeboten und weist darauf hin, dass kein Mitarbeiter unaufgefordert per Telefon, E-Mail oder WhatsApp auf Anleger zugeht, um Investitionen in Invesco-Produkte zu bewerben.

Vorgehen der Betrüger

Die Masche folgt einem bekannten Muster:

  • Unaufgeforderte Kontaktaufnahme über Telefon, E-Mail oder Messenger-Dienste.

  • Nutzung echter Unternehmensnamen, Adressen und Logos, um Seriosität vorzutäuschen.

  • Angebote vermeintlich attraktiver Handelskonten mit exklusiven Gewinnchancen.

  • Aufforderung zu Einzahlungen auf externe Konten – häufig im Ausland oder in Kryptowährungen.

Erlaubnis erforderlich

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin. Unternehmen, die ohne Zulassung tätig sind, handeln unerlaubt und stellen für Anleger ein erhebliches Risiko dar.

Prüfung der Seriosität

Die BaFin empfiehlt, vor jeder Geldanlage die Unternehmensdatenbank auf ihrer Website zu konsultieren. Nur dort gelistete Firmen verfügen über die erforderliche Erlaubnis. Fehlende Einträge sind ein Warnsignal für unseriöse Anbieter.

Rechtliche Grundlage

Die aktuelle Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMAustG).

Empfehlung für Anleger

Die BaFin rät dringend, auf solche Angebote nicht einzugehen, keine Zahlungen zu leisten und keine persönlichen Daten preiszugeben. Wer bereits betroffen ist, sollte sofort seine Bank informieren, Anzeige bei der Polizei erstatten und rechtlichen Rat einholen.

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