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BaFin warnt vor Fake-Investmentgruppen im Namen von State Street – Identitätsdiebstahl bei ssimint.com

knerri61 (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anlegerinnen und Anleger eindringlich vor betrügerischen Angeboten gewarnt, die über die Website ssimint.com sowie verschiedene WhatsApp-Gruppen verbreitet werden.

Missbrauch des Namens von State Street

Nach Erkenntnissen der BaFin geben die Betreiber fälschlicherweise vor, dass die Gruppen von der State Street Investment Management (früher State Street Global Advisors, SSGA) oder verbundenen Unternehmen geführt würden. Als angeblicher Leiter wird ein Michael J. Solecki genannt, unterstützt von einer „Assistentin“ Talia König.

Zwar existiert ein Mitarbeiter namens Michael Solecki tatsächlich bei State Street – jedoch besteht kein Zusammenhang zwischen ihm oder dem Unternehmen und den WhatsApp-Gruppen. Es handelt sich eindeutig um Identitätsdiebstahl.

Lockangebote über Social Media

Neue Mitglieder werden über Social-Media-Kanäle wie Instagram und Facebook in Gruppen mit Namen wie DAX-Strategieaustausch-308, Investoren Allianz2, TrendJäger-Club oder SSGA Investmentclub 42 gelockt. Dort gibt es zunächst vermeintliche Vorträge und Tipps zum Aktienhandel. Später werden die Mitglieder aufgefordert, in das „Angel-Investment-Program 3“ einzusteigen und über die App SSIM INT Konten zu eröffnen.

Doch diese Konten sind nicht echt – Anleger haben keinen Zugriff auf die angeblich vorhandenen Gelder.

Typischer Ablauf der Betrugsmasche

Die BaFin beschreibt ein bekanntes Muster:

  1. Anlocken mit Gratis-Tipps und Werbung über soziale Medien.

  2. Vertrauensaufbau in WhatsApp-Gruppen durch „Experten“ und Assistenten.

  3. Versprechen hoher Gewinne durch spezielle Investmentmodelle oder eigene Krypto-Token.

  4. Teilnahme an Aktionen wie Check-Ins oder Gewinnspielen zur Bindung der Mitglieder.

  5. Anmeldung auf externen Plattformen oder Apps mit angeblich exklusivem Zugang.

  6. Testauszahlungen kleiner Beträge, um Vertrauen zu erzeugen.

  7. Einzahlungen über ausländische Konten oder Kryptowährungen.

  8. Steigender Druck, mehr Geld zu investieren – während Auszahlungen zunehmend blockiert werden.

Häufig wechseln die Domains der Plattformen, um ein Nachverfolgen zu erschweren.

Rechtlicher Rahmen

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Viele Betrugsplattformen operieren jedoch ohne Lizenz. Ob ein Anbieter zugelassen ist, können Verbraucher jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

Die aktuelle Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

Empfehlung der BaFin

Die BaFin rät dringend, den genannten Gruppen nicht beizutreten, keine Apps herunterzuladen und keine Zahlungen oder persönlichen Daten preiszugeben. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank informieren, Anzeige bei der Polizei erstatten und anwaltlichen Rat einholen.

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  1. Stimmt ganz genau, ich bin auch reingefallen mit SSIMint. Eine angebliche Überzeichnung einer Aktie hätte mir noch einmal 42.000 € gekostet. Ich konnte sie nicht bezahlen und jetzt versucht man mich mit der Rechtsanwaltgesellschaft Heuking Kühn+Lüer Wojtek unter Druck zu setzen das ich bezahle. Leider habe ich von dem Rechtsanwalt noch keine Stellungnahme bekommen.

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