Amtsgericht Halle (Saale), Aktenzeichen: 59 IN 339/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 26550 eingetragenen casa felice GmbH mit Sitz in der Mühlweg 16, 06114 Halle (Saale), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Claudiu-Valentin Novac, ist am 5. September 2025 um 11:58 Uhr ein entscheidender Schritt unternommen worden: Das Amtsgericht Halle (Saale) hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet.
Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine rechtlich nachteiligen oder ungeprüften Verfügungen mehr über das Vermögen der Gesellschaft getroffen werden können. Ab sofort sind alle Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0345/614070, per Fax unter 0345/6140710 sowie per E-Mail unter kanzlei@luppe-rothe.de erreichbar. Weitere Informationen sind unter www.luppe-rothe.de abrufbar.
Gleichzeitig werden alle Schuldner der Antragsgegnerin eindringlich aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorsieht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragsgegnerin hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten, sind zur Beschwerde berechtigt.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde ist gewünscht.
Halle (Saale), 5. September 2025