Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anlegerinnen und Anleger vor dubiosen Angeboten in WhatsApp- und Telegram-Gruppen gewarnt. Konkret geht es um die WhatsApp-Gruppe „Mutige Vordenker28“ sowie die Telegram-Gruppe „VIP Strategieraum“, in denen ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptogeschäfte angeboten werden.
Missbrauch von Namen und Identitäten
Laut BaFin geben die Betreiber vor, die Angebote stammten von der US-amerikanischen Investmentgesellschaft Bain Capital, LP mit Sitz in Boston. Als Leiter der Gruppen wird ein gewisser David Flinn genannt, angeblich Managing Director bei Bain Capital. Außerdem wird eine App namens „BainESG“ beworben.
Die BaFin stellt klar: Diese Angaben sind falsch. Es handelt sich um Identitätsdiebstähle zulasten von Bain Capital und David Flinn. Die App stammt ebenfalls nicht von Bain Capital.
Typisches Vorgehen der Betrüger
Nach Erkenntnissen der BaFin folgen diese Gruppen einem bekannten Muster:
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Anlocken über Social Media: Über Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken wird mit kostenlosen Aktien-Tipps oder „Insiderwissen“ geworben.
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Vertrauensaufbau: In den Gruppen treten angebliche Experten auf, unterstützt von Assistenten. Zunächst werden Seminare oder Tipps zu vermeintlich lukrativen Investments angeboten.
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Versprechen hoher Gewinne: Später werden spezielle Finanzsysteme, eigene Krypto-Token oder exklusive Handelsplattformen beworben.
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Marketing-Tricks: Mit täglichen Check-In-Aktionen oder Gewinnspielen sollen Teilnehmer gebunden werden.
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Anlage über Plattformen: Mitglieder werden aufgefordert, sich auf externen Plattformen oder Apps zu registrieren. Oft wird mit „begrenztem Zugang“ geworben.
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Testauszahlungen: Um Vertrauen zu schaffen, sind kleine Auszahlungen zunächst möglich.
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Einzahlungen: Investoren sollen dann Geld auf ausländische Konten oder in Form von Kryptowerten überweisen.
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Druck und Blockade: Mit der Zeit wird der Druck erhöht, mehr Geld einzuzahlen. Auszahlungen sind an Bedingungen geknüpft oder werden verweigert. Zudem wechseln die Domains der Handelsplattformen regelmäßig, um Spuren zu verwischen.
Rechtliche Grundlage
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Informationen über zugelassene Unternehmen sind in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht abrufbar.
Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Empfehlung an Verbraucher
Die BaFin rät dringend, den genannten Gruppen nicht beizutreten, keine Apps herunterzuladen und keine Zahlungen oder persönlichen Daten an die Betreiber weiterzugeben. Anleger, die bereits investiert haben, sollten sich sofort an ihre Bank wenden und rechtliche Schritte prüfen.