Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor dubiosen Finanzangeboten ausgesprochen, die im Namen von Eisberg Capital Partners (ECP) verbreitet werden. Betroffen sind insbesondere WhatsApp-Gruppen und Chats, die angeblich von einem gewissen Benedikt Bergmann und seiner Assistentin Leona geleitet werden. Laut BaFin ist jedoch von der Existenz dieser Personen nichts bekannt.
Daytrading über „FCRM Exchange“ beworben
Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden in den Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt. Zudem wird sogenanntes Daytrading über die App FCRM Exchange angeboten. Die Betreiber handeln damit ohne die erforderliche Erlaubnis, die für Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland zwingend notwendig ist.
Werbung über soziale Medien
Neue Mitglieder werden über Social-Media-Kanäle angeworben, unter anderem für WhatsApp-Gruppen wie „Wissensraum 62-6“. Dort wird der Einstieg in den sogenannten „Smart-Wealth-Plan“ beworben. Am Ende sollen die Teilnehmer Zahlungen auf ein angebliches institutionelles Konto über die Handelsplattform FCRM Exchange leisten – ein klares Risiko für Anlegerinnen und Anleger.
Typisches Betrugsmuster
Die BaFin beschreibt das Vorgehen der Betreiber als klassische Anlagefalle:
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Lockangebote in sozialen Medien – etwa kostenlose Aktienempfehlungen oder „Insiderwissen“.
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Vertrauensaufbau in Gruppen – ein vermeintlicher Experte teilt Tipps, unterstützt durch eine „Assistenz“.
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Anlageversprechen – angeblich innovative Systeme oder eigene Krypto-Token mit hohen Renditen.
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Marketingaktionen – Check-In-Aktionen, Gewinnspiele oder Seminare, um Seriosität vorzutäuschen.
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Nutzung externer Plattformen – wie FCRM Exchange, angeblich mit begrenztem Zugang.
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Testauszahlungen – kleine Beträge werden ausgezahlt, um Vertrauen zu schaffen.
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Einzahlungen – meist über ausländische Konten oder in Kryptowährungen.
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Druck und Blockade – im Verlauf wird mehr Geld gefordert, Auszahlungen werden verweigert oder an Bedingungen geknüpft.
Oft ändern die Betreiber zudem die Web-Adressen ihrer Handelsplattformen, um Spuren zu verwischen.
Rechtlicher Rahmen
Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbietet, benötigt eine Genehmigung der BaFin. Informationen über zugelassene Unternehmen finden Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht.
Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMAustG).
Empfehlung der BaFin
Die Aufsicht warnt eindringlich davor, den genannten WhatsApp-Gruppen beizutreten, Geld zu überweisen oder persönliche Daten preiszugeben. Wer bereits Zahlungen geleistet hat, sollte sofort seine Bank kontaktieren, Anzeige bei der Polizei erstatten und rechtlichen Rat einholen.