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BaFin warnt: Identitätsmissbrauch unter dem Namen MFS Investment Management in WhatsApp-Gruppen und über die App „MFSDMA“
BaFin-Warnung: Website stardeer(.)com bietet unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen an

BaFin warnt: Identitätsmissbrauch unter dem Namen MFS Investment Management in WhatsApp-Gruppen und über die App „MFSDMA“

DanXaw (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist auf einen aktuellen Identitätsmissbrauch hin. In WhatsApp-Gruppen, die angeblich von MFS Investment Management betrieben und von dessen Mitarbeiter David A. Falco geleitet werden sollen, werden Kaufempfehlungen für Finanzinstrumente und Kryptowährungen verbreitet. Dabei wird auf die App MFSDMA verwiesen, über die diese Geschäfte angeblich möglich seien.

Tatsächlich stammen diese Angebote weder von der MFS Investment Management Company (Lux) S.à r.l., noch von einem anderen Unternehmen der MFS-Gruppe oder deren Mitarbeitern. Es handelt sich um eine Fälschung. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen an.

Vorgehensweise der Täter

  • Über soziale Netzwerke wie Instagram und Facebook werden Anlegerinnen und Anleger in WhatsApp-Gruppen gelockt (u. a. „D-04 Blue-Chip-Investment-Gruppe“ und „P2 Exklusiver Finanz- und Vermögenszirkel“).

  • Dabei werden Fake-Profile des Co-CIO von MFS, David A. Falco, genutzt.

  • Interessenten wird die Eröffnung eines sogenannten DMA-Handelskontos über die App MFSDMA angeboten.

  • Für die Auszahlung angeblicher Gewinne sollen Performance-Gebühren gezahlt werden.

Typischer Ablauf laut BaFin

  1. Auf Social Media erscheinen Werbeanzeigen, oft mit dem Versprechen von kostenlosen Aktienempfehlungen oder Handelswissen.

  2. Anlegerinnen und Anleger werden über WhatsApp in Gruppen eingeladen. Dort tritt ein vermeintlicher Experte auf, unterstützt durch eine „Assistenz“, die die Chats moderiert.

  3. Schrittweise werden Vertrauen und Glaubwürdigkeit aufgebaut, unter anderem durch Seminare, „Unterrichtsstunden“ oder Gewinnspiele.

  4. Später wird ein angeblich innovatives Handelssystem oder ein eigener Krypto-Token vorgestellt, der hohe Gewinne verspricht.

  5. Die Mitglieder sollen sich auf externen Plattformen oder in Apps anmelden, um dort zu investieren. Häufig ist die Teilnahme angeblich begrenzt.

  6. Teilweise werden Testauszahlungen kleiner Beträge durchgeführt, um Seriosität vorzutäuschen.

  7. Einzahlungen erfolgen meist über ausländische Konten oder direkt in Kryptowährungen.

  8. Im weiteren Verlauf wird der Druck erhöht, weitere Gelder einzuzahlen. Auszahlungen sind dann nur unter Bedingungen möglich – oder gar nicht mehr.

  9. Webseiten und Handelsplattformen wechseln regelmäßig ihre Erreichbarkeit.

Rechtlicher Hinweis

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptodienstleistungen nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Viele unseriöse Anbieter verfügen über keine solche Genehmigung.

Ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin geprüft werden.

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaG).

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