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Plus-Minus Engineering GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Plus-Minus Engineering GmbH mit Sitz in der Röntgenstraße 8, 56457 Westerburg hat das Amtsgericht Montabaur unter dem Aktenzeichen 14 IN 201/25 am 05. September 2025 um 12:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft, im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter der Nummer HRB 21030 geführt, wird vertreten durch die Geschäftsführer Jan Anger und Norbert Zeitz. Das Unternehmen ist im Bereich technischer Dienstleistungen und Ingenieurslösungen tätig.

Mit der gerichtlichen Verfügung wurden alle eigenständigen Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin untersagt – sie sind nun nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte während des Verfahrens unkontrolliert abfließen oder Gläubiger benachteiligt werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Obermüller, mit Kanzleisitz in Bonn, bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu analysieren, die Insolvenzmasse zu sichern und eine Grundlage für das weitere Verfahren zu schaffen.

Die Schuldner der Plus-Minus Engineering GmbH wurden zudem ausdrücklich angewiesen, ab sofort nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dies ist eine gängige Sicherungsmaßnahme im Rahmen von Insolvenzverfahren.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Frist sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Ob die Plus-Minus Engineering GmbH im Rahmen eines Insolvenzplans saniert werden kann oder ein reguläres Insolvenzverfahren folgt, bleibt derzeit offen. Die kommenden Wochen werden maßgeblich über den Fortbestand des Unternehmens entscheiden.

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