Die B & O Immobilien Verwaltungs GmbH mit Sitz in der Begasstraße 7, 52525 Heinsberg, ist durch zwei parallel laufende Insolvenzverfahren in den Fokus des Amtsgerichts Aachen geraten. Sowohl ein Gläubigerantrag als auch ein Antrag der Schuldnerin selbst auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurden am 04. September 2025 durch das Insolvenzgericht Aachen abgewiesen – in beiden Fällen mangels Masse, also aufgrund unzureichender finanzieller Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten.
Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 25418 eingetragen und wird von den beiden Geschäftsführerinnen Sarah Maria Over und Janina Bohnen vertreten.
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 92 IN 75/25 ging am 11. April 2025 ein Antrag eines Gläubigers ein, der das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft einleiten wollte. Nur wenige Wochen später, am 15. Mai 2025, stellte die Gesellschaft selbst unter dem Aktenzeichen 92 IN 100/25 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Beide Verfahren endeten mit demselben Ergebnis: Die Abweisung der Insolvenzanträge mangels Masse. Dies bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte der B & O Immobilien Verwaltungs GmbH nicht ausreichen, um selbst die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird das Verfahren nicht eröffnet und das Unternehmen gilt als faktisch aufgelöst, sofern keine anderen Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Entscheidung des Amtsgerichts ist ein deutliches Zeichen für die vollständige wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit des Unternehmens. Für Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderungen voraussichtlich nicht mehr durch ein gerichtliches Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, und es findet keine Verwertung des verbleibenden Vermögens durch das Gericht statt.
Ob durch einen späteren Antrag oder ein erneutes Verfahren neue Wege zur Abwicklung oder Sanierung möglich sein werden, bleibt offen. Für die beiden Geschäftsführerinnen dürfte die Abwicklung der Gesellschaft auf außergerichtlichem Weg bevorstehen.