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Security & Service Kabashi GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Fulda hat im Insolvenzantragsverfahren der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen gegen die Security & Service Kabashi GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss erging am 05. September 2025 unter dem Aktenzeichen 93 IN 88/25.

Die wesentlichen Anordnungen im Überblick:

  • Vorläufige Verwaltung: Das Gericht ordnete zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
  • Verfügungsbeschränkung: Verfügungen durch die Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zwangsvollstreckung ausgesetzt: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen sind – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – eingestellt worden (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Insolvenz-Sonderkonto: Der vorläufige Verwalter ist zur Einrichtung eines Sonderkontos für die spätere Insolvenzmasse berechtigt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thore Voß von der Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Fulda, bestellt.

Die Security & Service Kabashi GmbH, mit Sitz Am Fuldaer Berg 3, 36148 Kalbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter der Nummer HRB 7989 geführt. Geschäftsführer ist Naim Kabashi.

Hintergrund der Maßnahme:
Der Antrag zur Anordnung der vorläufigen Maßnahmen erfolgte auf Vorschlag des Sachverständigen. Ziel ist es, eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern oder bereits erfolgte Handlungen aufzuklären.

Rechtsmittel:
Die Antragsgegnerin kann gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Fulda einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.

Dieser Schritt markiert einen kritischen Punkt für die Security & Service Kabashi GmbH, da das Insolvenzgericht nun prüft, ob ein vollständiges Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin steht das Unternehmen unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.

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