Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnmeldung zur Website karpax.pro veröffentlicht. Nach Einschätzung der Aufsicht bieten die unbekannten Betreiber dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Eine behördliche Genehmigung liegt nicht vor, die Betreiber stehen zudem nicht unter Aufsicht der BaFin.
Bereits bekannte Aktivitäten
Die Hintermänner der Seite waren in der Vergangenheit bereits unter den Domains karpax.co und karpax.vip aktiv. Gegen Letztere hatte die BaFin bereits am 26. Juni 2025 gewarnt. Damit setzt sich die Kette mutmaßlich unerlaubter Aktivitäten unter wechselnden Internetadressen fort.
Erlaubnis zwingend erforderlich
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, benötigt dafür eine BaFin-Zulassung. Fehlende Erlaubnisse bedeuten für Anleger ein erhebliches Risiko, da sie im Streitfall kaum Chancen haben, ihre Gelder zurückzufordern.
Informationsquelle für Anleger
Ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin beaufsichtigt wird, können Verbraucher in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Rechtliche Grundlage
Die aktuelle Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).