Aktenzeichen: 70 IN 45/25
Das Amtsgericht Münster hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ENERGY Grün GmbH, mit Sitz am Ramsdorfer Postweg 12, 46325 Borken, am 27. August 2025 um 08:20 Uhr wichtige Sicherungsmaßnahmen getroffen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 20589 eingetragene Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anatolij Fritschle.
Anordnung gemäß §§ 21, 22 InsO:
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und im Interesse der Gläubiger wurde Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Mit dieser Entscheidung sind weitreichende rechtliche Folgen verbunden:
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Verfügungsbeschränkung:
Die ENERGY Grün GmbH darf über ihr Vermögen – etwa Kontoguthaben oder sonstige Gegenstände – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. -
Zahlungsstopp durch Drittschuldner:
Den Schuldnern der ENERGY Grün GmbH wird ausdrücklich verboten, noch Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Sie haben ihre Leistungen ab sofort ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dieser ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. -
Zwangsvollstreckungen untersagt:
Neue Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, ebenso wie Arrest oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der noch vorhandenen Vermögenswerte und sollen eine geordnete Prüfung und Abwicklung ermöglichen.
Amtsgericht Münster, 27.08.2025