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Insolvenzantrag der Lindenberg Holding GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 105 IN 729/25

Mit Beschluss vom 22. August 2025 hat das Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht den Eigenantrag der Lindenberg Holding GmbH, Rudolfstraße 19, 76131 Karlsruhe, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 738245 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Noel Patrick Lindenberg.

Inhalt der Entscheidung:

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegen mag, das Vermögen der Gesellschaft jedoch nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Ohne ausreichende Masse ist ein Verfahren rechtlich nicht zulässig – die Abweisung erfolgt daher gemäß § 26 Abs. 1 InsO.

Die Entscheidung hat zur Folge, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In vielen Fällen führt eine solche Abweisung zur Auflösung und anschließenden Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind – insbesondere also der Schuldnerin.

  • Frist: Zwei Wochen
  • Einreichung bei:
    Amtsgericht Karlsruhe
    Schlossplatz 23
    76131 Karlsruhe

Der Fristlauf beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das früheste Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Einlegung der Beschwerde erklären. Eine Begründung ist empfehlenswert, aber nicht zwingend.

Hinweis zur elektronischen Einreichung:

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden – eine einfache E-Mail ist jedoch unzulässig. Die Einreichung muss entweder:

  • mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen oder
  • über einen sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.ejustice-bw.de

Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht, 22.08.2025

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