Dark Mode Light Mode

Erweiterung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei der akkuteam Energietechnik GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 37/25

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der akkuteam Energietechnik GmbH, ansässig in der Theodor-Heuss-Straße 4, 37412 Herzberg am Harz, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 120434, hat das Amtsgericht Osterode am Harz am 26. August 2025 eine weitere Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen.

Bereits am 4. August 2025 um 12:00 Uhr war die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet worden. Nun wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich eine Einzelermächtigung erteilt, um bestimmte Handlungen im Interesse der Insolvenzmasse eigenständig vornehmen zu können.

Diese Einzelermächtigung ermöglicht dem vorläufigen Verwalter, gezielt Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung, Fortführung oder Vorbereitung der Verfahrensabwicklung notwendig sind – ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Verfahren zunehmend an Struktur und Tiefe gewinnt.

Der vollständige Beschluss mit Details zur Art und dem Umfang der Ermächtigung kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osterode am Harz, 26.08.2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur Insolvenzeröffnung bei der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH

Next Post

Wirtschaft unter Druck: Deutscher Mittelstand leidet unter neuem EU-USA-Zollpakt