Aktenzeichen: 9 IN 81/25
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autovermietung Kotte GmbH, Wilhelmstraße 2a, 49565 Bramsche, vertreten durch ihren Geschäftsführer Sascha Leicht, Riester Straße 2a, 49565 Bramsche, hat das Amtsgericht Bersenbrück am 27. August 2025 um 10:00 Uhr eine weitere Maßnahme zur Sicherung der Insolvenzmasse getroffen.
Bereits mit Beschluss vom 12. August 2025 um 12:40 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Antragstellerin angeordnet. Nun wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter,
Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob,
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(Tel.: 0541 / 1817-0, Fax: 0541 / 1817-210, E-Mail: pjacob@schoofspartner.de),
eine konkrete Einzelermächtigung zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Unternehmensfortführung erteilt.
Inhalt der Einzelermächtigung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Interesse der Insolvenzmasse Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Dienstleistern bis zu einem Höchstbetrag von 13.500,00 EUR zu begründen und diese aus der Masse zu begleichen.
Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 55 Abs. 2 InsO in entsprechender Anwendung und dient ausdrücklich der Fortführung des Geschäftsbetriebs während der Phase des Eröffnungsverfahrens.
Fortgeltung früherer Anordnungen:
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 12.08.2025 weiterhin unverändert in Kraft. Die vorläufige Insolvenzverwaltung mit ihren ursprünglichen Regelungen besteht somit fort.
Diese gerichtliche Entscheidung verfolgt das Ziel, den Geschäftsbetrieb in geordneten Bahnen aufrechtzuerhalten, um Schaden von der Masse abzuwenden und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu schaffen.
Bersenbrück, 27.08.2025
Ratermann
Richterin am Amtsgericht