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Etikettierungsfehler bei Nahrungsergänzung: ZeinPharma ruft „Cholin 600 mg“ zurück
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Etikettierungsfehler bei Nahrungsergänzung: ZeinPharma ruft „Cholin 600 mg“ zurück

Die ZeinPharma Germany GmbH ruft vorsorglich das Produkt „Cholin 600 mg“ (60 Kapseln, 50 g) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.01.2027 zurück. Grund dafür ist ein Etikettierungsfehler, der zu einer fehlerhaften Kennzeichnung auf den Verpackungen führte: Statt Cholin enthalten betroffene Dosen tatsächlich ein ganz anderes Produkt – Biotin mit Zink + Selen.

Worum geht es konkret?

Während der Konfektionierung kam es zu einem technischen Fehler: Eine Etikettenrolle für Cholin wurde irrtümlich beim Abfüllen von Biotin mit Zink + Selen verwendet. Infolgedessen sind einzelne Dosen falsch etikettiert worden. Die Chargennummer der betroffenen Ware lautet C24110473, mit der PZN 13475897.

Wichtiger Hinweis zur Wirkung:

Biotin in hoher Dosierung kann Laborwerte beeinflussen. Unter anderem können Blutuntersuchungen – etwa zur Schilddrüsenfunktion oder für Herzmarker – verfälscht werden. Besonders bei Patientinnen und Patienten, die regelmäßig Medikamente einnehmen oder sich in ärztlicher Behandlung befinden, kann dies medizinische Fehlinterpretationen zur Folge haben.

Verbreitung und Verkaufsstellen:

Das betroffene Produkt wurde bundesweit über Apotheken, auch im Online-Handel, vertrieben – darunter in:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Empfehlung an Verbraucherinnen und Verbraucher:

ZeinPharma rät dringend, das betroffene Produkt nicht zu verwenden. Kundinnen und Kunden können die falsch etikettierten Dosen an die Verkaufsstelle zurückgeben – der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.

Kontakt und weitere Informationen:

  • ZeinPharma Germany GmbH
    Industriestraße 29, 64569 Nauheim
    Telefon: +49 (0)6152 / 187 98 – 0
    Webseite: www.zeinpharma.de
    Weitere Informationen sind auch in einem offiziellen Rückrufschreiben des Unternehmens (PDF) abrufbar.

Meldungsdetails:

  • Herausgeber: Hessen
  • Erstveröffentlichung: 22. August 2025
  • Letzte Aktualisierung: 22. August 2025

Fazit:

Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln gilt: Exakte Kennzeichnung ist entscheidend – besonders dann, wenn Inhaltsstoffe medizinisch relevant sein können. ZeinPharma bittet um Entschuldigung für den Vorfall und stellt klar: Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hat oberste Priorität.

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