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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Reger Verwaltungs-GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Geschäftszeichen: 9 IN 808/25

Am 22. August 2025, um 14:30 Uhr, hat das Amtsgericht Darmstadt in einem bedeutenden Schritt die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Reger Verwaltungs-GmbH, mit Sitz in der Industriestraße 17, 64380 Roßdorf, angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 8939 geführt und wird durch den Geschäftsführer Peter Reger vertreten.

Mit der gerichtlichen Verfügung wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, mit Kanzleisitz in der Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Dr. Gutsche, erreichbar unter der Telefonnummer 06151-501233-0 sowie über die Internetpräsenz www.hgw.de, übernimmt damit eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Sicherung des Vermögens der Gesellschaft.

Gemäß § 21 Absatz 2 Ziffer 2 der Insolvenzordnung wurde angeordnet, dass sämtliche Verfügungen des Antragstellers fortan nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit wird sichergestellt, dass keine weiteren Vermögensverschiebungen zum Nachteil der Gläubiger erfolgen können.

Zugleich wurde den Schuldnern der Reger Verwaltungs-GmbH untersagt, weiterhin Zahlungen an diese direkt zu leisten. Vielmehr ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Gelder entgegenzunehmen und offene Forderungen einzuziehen. Dieser Schritt dient dem Zweck, die Insolvenzmasse zu sichern und einer geordneten Verwertung zuzuführen. Zu diesem Zweck darf der vorläufige Verwalter ein Insolvenzsonderkonto einrichten, das den Maßgaben des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (Az. IX ZR 47/18) entspricht.

Darüber hinaus wurden sämtliche Finanzbehörden, Kreditinstitute, Sparkassen sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkt Auskunft über alle bestehenden Geschäftsbeziehungen mit dem Insolvenzschuldner zu erteilen. Wo erforderlich, sind auch Kopien einschlägiger Unterlagen anzufertigen. Die Auskünfte sind in gleichem Umfang zu gewähren, wie sie auch gegenüber dem Schuldner selbst zu erteilen wären.

Mit dieser Verfügung wird ein wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Situation der Reger Verwaltungs-GmbH eingeleitet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient insbesondere dem Ziel, die Gläubigerinteressen zu wahren, mögliche Vermögensverschiebungen zu unterbinden und den Weg für ein ordentliches Insolvenzverfahren vorzubereiten.

Amtsgericht Darmstadt, 22. August 2025

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