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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über OTW Beteiligungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 6 IN 61/25 hat das Amtsgericht Gießen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OTW Beteiligungs GmbH, Bahnhofstraße 26, 36110 Schlitz, entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzuweisen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 7113 eingetragene Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Burkhard Oel mit Sitz in Rüthen vertreten.

Die Entscheidung vom 11. August 2025 erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) aufgrund fehlender Masse zur Deckung der Verfahrenskosten. Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, da die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten des Verfahrens zu tragen.

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