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BaFin warnt vor betrügerischen WhatsApp-Gruppen unter dem Namen MAN AHL Group – Identitätsmissbrauch im großen Stil
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BaFin warnt vor betrügerischen WhatsApp-Gruppen unter dem Namen MAN AHL Group – Identitätsmissbrauch im großen Stil

raphaelsilva (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung ausgesprochen: In WhatsApp-Gruppen mit Namen wie „H020 Man Group Smart Investment Group“ oder „828 Man Group VIP“ geben sich unbekannte Betreiber fälschlicherweise als die renommierte MAN AHL Group aus, ein tatsächlich existierendes Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich.

Laut BaFin handelt es sich hierbei um Identitätsmissbrauch. Die betrügerischen Gruppen werben Verbraucherinnen und Verbraucher an, über die App „MP MAHL“ Finanzprodukte zu handeln. Der Verdacht: Die Betreiber erbringen unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen.

So läuft die Masche ab – ein Muster aus ähnlichen Betrugsfällen:

  1. Köder in sozialen Medien:
    Über auffällige Werbeanzeigen in Facebook, Instagram oder TikTok wird mit kostenlosen Aktienempfehlungen, angeblichem Expertenwissen oder der Zusammenarbeit mit lizenzierten Instituten gelockt.

  2. Einladung in WhatsApp-Gruppen:
    Interessierte werden gebeten, über WhatsApp Kontakt aufzunehmen. In den Gruppen tritt ein angeblicher „Wirtschaftsexperte“ auf, unterstützt von einer „Assistenz“, die den Chat moderiert.

  3. Vertrauensaufbau & Fachsimpelei:
    Zunächst folgen scheinbar seriöse Tipps zu Aktien oder vermeintlich lukrativen Anlagemodellen. Die Gesprächsatmosphäre soll Nähe und Seriosität schaffen.

  4. Das vermeintliche „Erfolgsmodell“:
    Nach einigen Wochen wird ein „innovatives Investment-System“ präsentiert – oft gekoppelt an einen eigenen Krypto-Token, der angeblich noch vor Börsenstart erworben werden kann.

  5. Marketing-Tricks:
    Gewinnspiele, tägliche Check-Ins oder Bonusaktionen sollen zur Teilnahme animieren.

  6. Wechsel zu externen Handelsplattformen:
    Die Mitglieder werden aufgefordert, sich auf speziellen Handelsbörsen, in Apps oder Programmen anzumelden, die nur „begrenzt zugänglich“ seien.

  7. Anfangs Vertrauen – später Druck:
    Zunächst gibt es kleine Testauszahlungen. Dann wird Druck aufgebaut, mehr Geld zu investieren. Einzahlungen erfolgen oft auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.

  8. Auszahlungsprobleme:
    Spätestens bei größeren Beträgen werden Auszahlungen verzögert, an Bedingungen geknüpft oder komplett blockiert.

  9. Flucht ins Digitale Nirwana:
    Die Webseiten der angeblichen Plattformen wechseln ständig oder verschwinden ganz.

Wichtiger Hinweis für Anleger:
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Wer ein Angebot prüfen möchte, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin recherchieren.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

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