Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten des Unternehmens Fintrexia. Der Anbieter verfügt über keine Konzession, um in Österreich konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.
Insbesondere ist Fintrexia nicht berechtigt,
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Anlageberatung (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) oder
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Portfolioverwaltung (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018)
anzubieten oder durchzuführen.
Anlegerinnen und Anleger sollten Angebote dieses Unternehmens daher mit besonderer Vorsicht betrachten und keine Gelder ohne sorgfältige Prüfung investieren.
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018).