Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor vermeintlichen Investmentangeboten, die derzeit über WhatsApp-Gruppen unter dem Namen MAN AHL Group verbreitet werden. Die betroffenen Gruppen, wie beispielsweise „H020 Man Group Smart Investment Group“ oder „828 Man Group VIP“, suggerieren fälschlicherweise eine Verbindung zur tatsächlichen MAN AHL Group mit Sitz im Vereinigten Königreich. Die BaFin stellt jedoch klar: Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
In den Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, sich die App „MP MAHL“ herunterzuladen und darüber mit Finanzprodukten oder Kryptowerten zu handeln. Dabei besteht der dringende Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dieser Gruppen ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten – ein klarer Verstoß gegen deutsches Finanzmarktrecht.
Die Vorgehensweise folgt einem bekannten Muster aus vergleichbaren Betrugsfällen: Zunächst werden über soziale Medien auffällige Werbeanzeigen geschaltet. Diese werben mit kostenlosen Aktienempfehlungen, schnellen Gewinnen oder Schulungen durch angebliche Finanzexperten. Interessierte Personen werden dazu aufgefordert, sich über WhatsApp mit den Werbenden zu verbinden und einer exklusiven Gruppe beizutreten.
Innerhalb der Gruppen gibt sich ein vermeintlicher Experte als Mentor aus, begleitet von einem Assistenten, der den Chat moderiert und persönliche Unterstützung anbietet. In „Online-Seminaren“ oder Gruppensitzungen werden angeblich lukrative Anlagemodelle vorgestellt. Später wird ein angeblich innovatives Investmentmodell präsentiert, häufig inklusive eines hauseigenen Krypto-Tokens, der angeblich vor dem Börsengang exklusiv erhältlich ist.
Teilnehmer werden motiviert, täglich an Check-In-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um zusätzliche Belohnungen in Form von Kryptowährungen oder Sachwerten zu erhalten. Schließlich erfolgt die Aufforderung, sich bei einer angeblichen Handelsplattform, App oder Börse zu registrieren, um die beworbenen Finanzprodukte zu handeln – mit dem Hinweis, dass der Zugang begrenzt und nur kurzzeitig verfügbar sei.
In einigen Fällen bieten die Initiatoren Testzugänge oder kleinere Auszahlungen an, um Vertrauen aufzubauen. Einzahlungen hingegen erfolgen meist auf ausländische Konten oder in Kryptowerten. Sobald Anlegerinnen und Anleger investiert haben, wird der Druck erhöht, weitere Mittel nachzuschießen. Zugleich werden Auszahlungen erschwert oder gänzlich blockiert. In vielen Fällen sind die Handelsplattformen anschließend nicht mehr erreichbar oder wechseln regelmäßig ihre Webadresse.
Die BaFin weist darauf hin, dass in Deutschland nur Unternehmen mit behördlicher Erlaubnis Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten dürfen. Wer sich unsicher ist, sollte die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin nutzen oder sich direkt an die Aufsichtsbehörde wenden.
Diese Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).
Wichtig zu wissen: Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten dringend dazu, bei Geldanlagen im Internet stets vorsichtig zu sein und Angebote sorgfältig zu prüfen. In der Podcast-Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzformats erhalten Interessierte hilfreiche Tipps, wie sie betrügerische Maschen frühzeitig erkennen und sich schützen können.