Das Amtsgericht Heidelberg hat am 8. August 2025 im Verfahren 51 IN 533/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FEE (Five Elements EVENTS) GmbH & Co. KG aus Leimen angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister unter HRA 712409, wird durch ihre Komplementärin, die FEE GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Benjamin Förstner ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gordon Rapp aus Heidelberg bestellt. Fortan dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Außerdem wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen – untersagt und laufende Vollstreckungen eingestellt.
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Bankkonten sowie Außenstände der Gesellschaft ist vollständig auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Sonderkonten zu eröffnen.
Darüber hinaus ist der Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und Auskünfte einzuholen, um die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens zu bewerten.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleibt und Gläubigerinteressen gewahrt werden.