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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die WIBA GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Heilbronn hat im Verfahren 20 IN 873/25 am 8. August 2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WIBA GmbH & Co. KG aus Neckarsulm angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Komplementärin WIBA Verwaltungs GmbH vertreten, deren Geschäftsführerin Gabriele Wilcke ist.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Egner aus Heilbronn bestellt. Ab sofort dürfen sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen. Außerdem wurde der Gesellschaft untersagt, über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Zahlungen an die WIBA GmbH & Co. KG sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig.

Die Maßnahme dient dem Schutz des Unternehmensvermögens, bis das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. Dr. Egner wurde zudem beauftragt, die wirtschaftliche Lage zu prüfen, die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung festzustellen und mögliche Fortführungsperspektiven des Unternehmens zu bewerten.

Mit der gerichtlichen Anordnung wurden auch laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestoppt, um eine geordnete Klärung der Vermögenssituation zu ermöglichen.

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