Das traditionsreiche Schloss Ernestgrün, bekannt für Hotelbetrieb, gehobene Gastronomie und Wirtshauskultur in idyllischer Lage in Bad Neualbenreuth, steht vor einer ungewissen Zukunft. Das Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz hat im Verfahren IN 180/25 am 8. August 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schloss Ernestgrün GmbH angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Kießlich aus Altenstadt/Waldnaab bestellt. Von nun an dürfen finanzielle Verfügungen der Gesellschaft – darunter auch das Einziehen von Außenständen – nur noch mit seiner Zustimmung vorgenommen werden. Damit soll verhindert werden, dass das Vermögen des Unternehmens vor einer endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung nachteilig verändert wird.
Das Unternehmen, geführt von Geschäftsführer Wilfried Ley, ist unter der Handelsregisternummer HRB 137544 eingetragen. Es vereint Hotelbetrieb, Restaurant und Wirtshaus unter einem Dach und gilt seit Jahren als Anziehungspunkt für Gäste aus Nah und Fern.
Mit der gerichtlichen Entscheidung beginnt nun eine Phase der intensiven Prüfung: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Schlosses analysieren und bewerten, ob eine Sanierung möglich ist oder ob andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Für Gäste, Mitarbeiter und Geschäftspartner bedeutet dies zunächst, dass der Betrieb in geordneten Bahnen weitergeführt werden kann – während im Hintergrund um die Zukunft des Hauses gerungen wird.