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Digitale Dienstleisterin in Schieflage – Vorläufige Insolvenzverwaltung über die NoHashtag GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hamburg hat am 7. August 2025 im Verfahren 67g IN 247/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NoHashtag GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz am Rödingsmarkt 20 in Hamburg und geführt von den Geschäftsführern Pierre Mika Breidenbach und Leon Marcel Breidenbach, ist auf Marketing- und Softwaredienstleistungen spezialisiert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian M. Scholz aus Hamburg bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zudem ist es den Schuldnern der NoHashtag GmbH untersagt, weiterhin an das Unternehmen direkt zu zahlen. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten, der auch befugt ist, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen.

Darüber hinaus hat das Gericht alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt und bereits begonnene Vollstreckungen vorläufig gestoppt. Mit diesen Schritten soll das vorhandene Vermögen gesichert und die weitere Entwicklung des Unternehmens in geordneten Bahnen geprüft werden.

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