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IS-Propaganda im Netz: 19-Jähriger zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt

ArtsyBeeKids (CC0), Pixabay

Ein 19-jähriger Mann ist am Dienstag wegen der Verherrlichung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte bat um Bedenkzeit. Die Strafe wurde unter dreijähriger Probezeit vollständig zur Bewährung ausgesetzt.

Vor dem Schwurgericht musste sich der junge Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, krimineller Organisation sowie nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Letzterem Punkt wurde er freigesprochen, nachdem die Geschworenen keinen Vorsatz für eine NS-Verherrlichung erkennen konnten.

Im Vorjahr hatte der Angeklagte über sein Instagram-Profil und über WhatsApp mehrfach propagandistisches Bild- und Videomaterial verbreitet, das IS-Inhalte enthielt. Unter anderem posierte er mit der Tawhid-Geste – dem erhobenen rechten Zeigefinger, der als Erkennungszeichen islamistischer Gruppen gilt – und unterlegte die Aufnahmen mit IS-verherrlichenden Gesängen.

„Er wollte sich als Kämpfer des IS inszenieren“, erklärte der Staatsanwalt. Solche Inhalte seien keine Bagatelle, sondern ein ernstzunehmender Beitrag zur Radikalisierung und potenziellen Anwerbung neuer IS-Sympathisanten.

Der Angeklagte gestand die Tathandlungen ein, erklärte aber, nicht aus Überzeugung gehandelt zu haben. Vielmehr habe er sich in einer persönlichen Krise befunden: krankheitsbedingt aus dem Bundesheer entlassen, von seiner Freundin verlassen, und auf der Suche nach Anschluss. Er sei konvertiert und habe neue Freunde im muslimischen Umfeld gefunden – mit dem Wunsch, „dazuzugehören“.

Zu Beginn des Jahres 2025 habe sich der junge Mann jedoch vom IS-Gedankengut abgewandt. In der Folge veröffentlichte er jedoch erneut Inhalte – diesmal mit nationalsozialistischem Bezug. Laut Staatsanwaltschaft verherrlichte er Hitler und „Mein Kampf“. Die Geschworenen sahen hier jedoch keine strafbare Wiederbetätigung.

Trotz einer möglichen Strafdrohung von bis zu zehn Jahren wurde das Urteil vergleichsweise milde ausgesetzt, da der junge Mann unbescholten war und sich in der Verhandlung kooperativ zeigte. Er hat mittlerweile den Dienst beim Bundesheer wieder aufgenommen.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Bedeutung extremistischer Inhalte in sozialen Medien – und die Frage, wie junge Menschen in Radikalisierungsprozesse geraten. Die Behörden mahnen zur Wachsamkeit, insbesondere bei ideologischen Wechselwirkungen zwischen islamistischem und rechtsextremem Gedankengut.

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