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Bilanzfehler bei PATRIZIA SE: BaFin rügt fehlerhaften Konzernabschluss für 2023

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer Bilanzkontrolle einen Verstoß gegen internationale Rechnungslegungsstandards im Konzernabschluss der PATRIZIA SE festgestellt. Konkret betrifft der Fehler den offengelegten Abschluss zum Stichtag 31. Dezember 2023.

Erwerb mit Folgefehler: Personalbindung fälschlich bilanziert

Im Mittelpunkt der Beanstandung steht eine Akquisition, die PATRIZIA im Jahr 2022 getätigt hatte. Dabei wurde eine Unternehmensgruppe übernommen – unter der Bedingung, dass die bisherigen Eigentümer auch nach dem Verkauf weiterhin im Unternehmen tätig bleiben. Diese Vereinbarung hätte bilanziell klar zwischen Kaufpreis und zukünftigen Personalaufwendungen unterschieden werden müssen.

Nach Auffassung der BaFin wurden diese beiden Posten jedoch fälschlicherweise zusammengefasst. Die Kosten für die Weiterbeschäftigung des Managements wurden somit irrtümlich als Teil des Kaufpreises aktiviert. Dies verstößt gegen die Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), nach denen solche Verpflichtungen gesondert und nicht als Teil der Anschaffungskosten des Unternehmens auszuweisen sind.

Fehler bereits korrigiert – aber Transparenzpflicht bleibt

PATRIZIA SE hat den Bilanzierungsfehler nach eigenen Angaben im Konzernabschluss 2024 erkannt und im Einklang mit den IFRS-Richtlinien korrigiert. Dennoch ist die BaFin zur formellen Fehlerfeststellung verpflichtet – denn die Veröffentlichung der ursprünglichen fehlerhaften Zahlen zum 31.12.2023 hatte bereits stattgefunden und unterliegt damit der Pflicht zur Offenlegung gemäß § 109 Absatz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Hintergrund: BaFin überwacht Bilanzqualität seit 2022 direkt

Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin alleinige zuständige Behörde für die Bilanzkontrolle von börsennotierten Unternehmen. Die Kontrolle umfasst insbesondere die Prüfung, ob Jahres- oder Konzernabschlüsse und Lageberichte korrekt und vollständig nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden.

Mit der jetzt erfolgten Fehlerbekanntmachung verfolgt die BaFin das Ziel, die Transparenz am Kapitalmarkt zu erhöhen und das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern in die Rechnungslegung börsennotierter Gesellschaften zu stärken.

PATRIZIA SE, ein international tätiger Immobilien-Investmentmanager mit Sitz in Augsburg, gehört zu den prominenteren Akteuren am europäischen Immobilienmarkt. Ob und in welchem Umfang der festgestellte Bilanzierungsfehler Auswirkungen auf das Vertrauen der Investoren oder auf laufende Projekte hat, bleibt abzuwarten.

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