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BaFin warnt: Betrüger nutzen WhatsApp-Gruppen mit angeblichem „Silver Lake“-Bezug und den Apps „SLTM“ bzw. „SLTM Pro“
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BaFin warnt: Betrüger nutzen WhatsApp-Gruppen mit angeblichem „Silver Lake“-Bezug und den Apps „SLTM“ bzw. „SLTM Pro“

Pacholek-cz (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor aktuellen Angeboten in WhatsApp-Gruppen, in denen unter dem Namen „Silver LakeAktienempfehlungen und Finanzgeschäfte über Apps namens „SLTM“ und „SLTM Pro“ propagiert werden. Die BaFin weist darauf hin, dass die Betreiber nicht über eine erforderliche Erlaubnis verfügen, solche Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten.

Wichtig: Die Angebote stammen nicht von der bekannten Silver Lake Technology Management, L.L.C. mit Sitz in Menlo Park, Kalifornien. Es handelt sich vielmehr um einen Identitätsmissbrauch, bei dem Name und Ruf eines seriösen Unternehmens missbraucht werden, um Anlegerinnen und Anleger zu täuschen.

Die Masche: Vertrauen durch WhatsApp – Verluste durch falsche Versprechen

Laut BaFin laufen die betrügerischen Geschäftsanbahnungen nach einem bekannten Schema ab:

  1. Anlocken über Social Media:
    In sozialen Netzwerken werden Anzeigen geschaltet, die angeblich kostenlose Aktienanalysen oder Finanzwissen versprechen. Dabei wird mit bekannten Experten oder angeblichen Kooperationen mit lizenzierten Instituten geworben.

  2. Einladung in WhatsApp-Gruppen:
    Interessierte werden gebeten, per WhatsApp Kontakt aufzunehmen und einer geschlossenen Gruppe beizutreten. Dort tritt ein vermeintlicher „Wirtschaftsexperte“ auf, unterstützt von einem Moderator oder „Assistenten“.

  3. Vertrauensaufbau & Pseudowissen:
    In digitalen Seminaren oder Gruppenchats werden regelmäßig Tipps zu lukrativen Aktien, Kryptowährungen oder angeblichen Frühphasen-Investments gegeben – teilweise unter Berufung auf „exklusive Vorabinformationen“.

  4. Angebliche Innovationen & Tokens:
    Häufig wird später ein eigenes, angeblich revolutionäres „Finanzsystem“ vorgestellt, verbunden mit dem Angebot, spezielle Tokens oder Finanzprodukte über die genannten Apps SLTM oder SLTM Pro zu handeln.

  5. Gamifizierung & Belohnungen:
    Die Mitglieder sollen durch tägliche Aktionen, Gewinnspiele oder Prämien wie Kryptowährungen zur aktiven Teilnahme bewegt und emotional gebunden werden.

  6. Testauszahlungen zur Täuschung:
    In manchen Fällen werden zunächst kleinere Beträge ausgezahlt, um Vertrauen aufzubauen. Später jedoch werden weitere Einzahlungen gefordert, während Auszahlungen zunehmend erschwert oder ganz verweigert werden.

  7. Verschleierung & Intransparenz:
    Einzahlungen laufen meist über ausländische Konten oder in Kryptowerten. Die Handelsplattformen sind häufig nur temporär online oder wechseln ihre Domains.

BaFin: Anbieter handeln ohne Erlaubnis

Weder für die genannten Apps noch für die dahinterstehenden Finanz- oder Kryptodienstleistungen liegt eine Genehmigung der BaFin vor. Wer solche Dienste in Deutschland anbietet, benötigt eine Erlaubnis gemäß
§ 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie
§ 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAK).

Die BaFin warnt eindringlich: Diese Angebote sind illegal – und mit erheblichem Verlustrisiko für Verbraucher verbunden.

Was betroffene Anleger tun sollten

Wer bereits Zahlungen geleistet oder sensible Daten übermittelt hat, sollte

  • sofort seine Bank oder Kryptobörse kontaktieren,

  • Anzeige bei der Polizei erstatten,

  • den Fall der BaFin und der Verbraucherzentrale melden,

  • und sich ggf. rechtlich beraten lassen, etwa durch auf Kapitalanlegerschutz spezialisierte Kanzleien.

Fazit: Keine Investitionen über WhatsApp – Finger weg von SLTM / SLTM Pro

Die BaFin mahnt zur äußersten Vorsicht bei Finanzangeboten über Messenger-Dienste wie WhatsApp. Wer mit dem Versprechen von hohen Renditen, geheimen Tipps und exklusiven Handelszugängen geködert wird, sollte grundsätzlich skeptisch sein. Seriöse Anbieter verfügen über eine BaFin-Erlaubnis – und werben nicht über Chatgruppen.

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