In Deutschland könnte der Schutz von Frauen vor gewalttätigen Partnern und Ex-Partnern bald deutlich verschärft werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant nach eigenen Angaben, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die bundesweite Einführung elektronischer Fußfesseln für Täter von Gewalt gegen Frauen vorsieht. Dies berichtete sie in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.
Die elektronische Fußfessel soll es ermöglichen, potenzielle Opfer sofort zu warnen, wenn sich der Täter ihnen auf unzulässige Weise nähert. Die Ortungsdaten des Täters können in Echtzeit überwacht werden, wodurch Sicherheitsbehörden schnell eingreifen können. Hubig betonte, dass diese Maßnahme nicht nur eine Abschreckungswirkung haben, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Betroffenen stärken solle.
Darüber hinaus sieht der geplante Gesetzentwurf weitere Schutzmaßnahmen vor. Künftig sollen Täter verpflichtet werden können, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren. Ziel ist es, nicht nur die unmittelbare Gefahr zu reduzieren, sondern auch langfristig das Verhalten der Täter zu verändern und Rückfälle zu verhindern.
Die Initiative der Bundesjustizministerin ist eine Reaktion auf die nach wie vor hohe Zahl von Fällen häuslicher Gewalt und Femiziden in Deutschland. Experten und Frauenrechtsorganisationen fordern schon länger ein konsequenteres Vorgehen und effektivere Schutzmaßnahmen für Betroffene. Mit dem neuen Gesetz soll ein zusätzlicher Schutzmechanismus geschaffen werden, der Opfer rechtzeitig warnt und Täter stärker in die Verantwortung nimmt.