Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat rechtliche Schritte gegen drei Fluggesellschaften eingeleitet – Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines. Grund sind aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässige Zusatzgebühren für Handgepäck, die Fluggäste bei der Buchung in die Irre führen.
„Reisende gehen oft davon aus, dass zumindest ein normales Handgepäckstück im Ticketpreis enthalten ist“, erklärte vzbv-Vorständin Ramona Pop gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Tatsächlich beinhalten viele Tarife jedoch nur ein kleines Gepäckstück in Handtaschengröße, das unter den Sitz passt – für reguläre Bordkoffer verlangen die Airlines teils hohe Aufpreise.
Nach Einschätzung des vzbv widersprechen diese Praktiken geltendem EU-Recht. Denn die Preisangabe bei Flugbuchungen muss laut EU-Vorgaben transparent und vollständig sein – inklusive aller unvermeidbaren Kosten. Wenn das Mitführen eines üblichen Handgepäckstücks nur gegen Aufpreis möglich ist, ohne dass dies klar und deutlich kommuniziert wird, sei das eine unlautere Geschäftspraxis.
Neben der Klage gegen die drei genannten Airlines wurden auch weitere Anbieter ins Visier genommen: So wurde etwa Ryanair im ersten Schritt abgemahnt. Sollte das Unternehmen sein Geschäftsgebaren nicht anpassen, könnten weitere Klagen folgen.
Der vzbv will mit der Klage nicht nur einzelne Airlines zur Änderung ihrer Praxis zwingen, sondern auch ein grundsätzliches Signal für mehr Transparenz im Luftverkehr setzen. Ziel sei es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor versteckten Zusatzkosten und irreführenden Preisangaben zu schützen.