Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass auf der Website adaptivesscheme.com mutmaßlich ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten angeboten werden. Die Betreiber der Plattform sind bislang unbekannt.
In Deutschland dürfen derartige Dienstleistungen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Dennoch gibt es immer wieder Anbieter, die ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Zulassung am Markt auftreten.
Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Erlaubnis verfügt, kann jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.
Diese Warnmeldung erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).