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Identitätsmissbrauch im digitalen Raum: BaFin warnt vor betrügerischen Angeboten unter dem Namen „Arcano“

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor dubiosen Finanzangeboten, die derzeit unter dem Namen „Arcano“ über soziale Medien und insbesondere in WhatsApp-Gruppen verbreitet werden. Es handelt sich dabei um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch: Die Angebote stammen nicht von der tatsächlichen Arcano Capital USA Inc. mit Sitz in New York, sondern von unbekannten, nicht lizenzierten Betreibern.

Nach den der BaFin vorliegenden Informationen werden in WhatsApp-Gruppen vermeintlich seriöse Aktienempfehlungen sowie Daytrading-Angebote über sogenannte „ID-Konten“ geteilt. Dabei besteht der Verdacht, dass ohne behördliche Erlaubnis Bankgeschäfte, Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden – ein gravierender Verstoß gegen geltendes Aufsichtsrecht.

Der Aufbau dieser betrügerischen Systeme folgt einem bestimmten Muster: Zunächst werden über soziale Netzwerke auffällige Werbeanzeigen geschaltet, in denen mit kostenlosen Tipps zum Aktienhandel oder dem Zugang zu exklusivem Finanzwissen geworben wird. Oft werden bekannte Wirtschaftsexperten oder angeblich lizenzierte Institute als Aushängeschild verwendet, um Seriosität vorzutäuschen. Interessierte Nutzerinnen und Nutzer werden dazu aufgefordert, einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.

In diesen Gruppen tritt ein angeblicher Finanzexperte auf, unterstützt durch eine Moderation, die das Vertrauen der Mitglieder zu gewinnen versucht. In Online-Seminaren und Gruppenchats werden scheinbar lukrative Anlagestrategien vorgestellt. Später wird ein angeblich innovatives Investitionssystem beworben, häufig in Verbindung mit einem selbstentwickelten Krypto-Token, der angeblich vor dem Börsengang exklusiv erhältlich ist.

Die Mitglieder der Gruppen werden animiert, an täglichen Check-Ins oder Gewinnspielen teilzunehmen, mit der Aussicht auf Sachpreise oder Kryptowährungen. Der nächste Schritt besteht in der Aufforderung, sich auf einer bestimmten Online-Handelsplattform oder App zu registrieren, über die dann – angeblich unter Anleitung – mit Finanzprodukten gehandelt werden kann. Um Vertrauen aufzubauen, erhalten Anleger zu Beginn manchmal sogar kleine Testauszahlungen. Einzahlungen hingegen erfolgen häufig auf ausländische Konten oder in Form von Kryptowerten.

Im weiteren Verlauf wird der Druck auf die Anleger massiv erhöht. Zusätzliche Einzahlungen werden eingefordert, während Auszahlungen zunehmend verweigert oder an fragwürdige Bedingungen geknüpft werden. Oftmals verschwinden die Plattformen oder wechseln regelmäßig ihre Internetadressen, sodass die Nachverfolgung erschwert wird.

Die BaFin weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei diesen Aktivitäten um ein betrügerisches Geschäftsmodell handelt. Die Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei sämtlichen Geldanlagen im Internet äußerste Vorsicht walten lassen. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, sich vor Investitionen umfassend zu informieren und keine Angebote anzunehmen, die ausschließlich über Messenger-Dienste kommuniziert werden.

Wer mehr über die typischen Merkmale solcher Betrugsmaschen erfahren möchte, findet hilfreiche Hinweise in der Podcast-Folge „Vorsicht, Betrug“ im Verbraucherschutzformat der BaFin. Dort wird erklärt, wie man sich am besten vor betrügerischen Finanzangeboten schützt.

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