Im Fall der ISG Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Füssen hat das Amtsgericht Kempten (Allgäu) am 28. Juli 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Die im Handelsregister unter der Nummer HRB 13176 geführte Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Frank Benno Böck, dessen Aufenthalt derzeit unbekannt ist, konnte nicht die erforderlichen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorweisen.
Diese Entscheidung ist Ausdruck eines besonders dramatischen Zustands: Nicht nur sind die Schulden offensichtlich erdrückend – selbst die grundlegenden Kosten, die für die Durchführung eines geordneten Insolvenzverfahrens notwendig wären, stehen nicht mehr zur Verfügung. Damit bleibt den Gläubigern zunächst nur die Hoffnung auf mögliche Ersatzansprüche oder weiterführende Maßnahmen gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter, soweit rechtlich zulässig.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet juristisch gesehen das Ende der Gesellschaft – wirtschaftlich jedoch den Anfang eines langen Weges für jene, die auf offenen Forderungen sitzen. Für diese bleibt als einziger Schritt zunächst die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) einzulegen.
Mit dem gescheiterten Antrag reiht sich die ISG Verwaltungs-UG in eine wachsende Zahl von Kleinstunternehmen ein, die den zunehmenden wirtschaftlichen Druck nicht mehr stemmen können. Es ist ein stilles Ende – ohne Gläubigerversammlung, ohne Masseverwalter, ohne Sanierungsplan. Nur ein offizielles Dokument bleibt zurück, das bestätigt: Das Unternehmen ist am Ende, und niemand kann oder wird sich seiner ordnungsgemäßen Abwicklung mehr annehmen.