Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer Änderungsverordnung zur Prüfungsberichteverordnung für Versicherungsunternehmen veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Ziel ist es, die Berichtspflichten der Wirtschaftsprüfer an neue europäische Vorgaben anzupassen.
Hintergrund der Änderungen
Die Anpassungen basieren auf den Prüfpflichten aus:
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DORA (Digital Operational Resilience Act) – Vorgaben zur digitalen Widerstandsfähigkeit,
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EU-Taxonomie-Verordnung – Nachhaltigkeitsklassifizierung für Finanzprodukte,
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EU-Offenlegungsverordnung – Transparenzpflichten für nachhaltige Investments.
Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Prüfungsberichte nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) alle relevanten Themenbereiche abdecken. Damit erhöht die BaFin die Transparenz über die Einhaltung regulatorischer Anforderungen durch Versicherer.
Was ändert sich konkret?
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Zwei neue Paragraphen konkretisieren die Berichtspflichten der Wirtschaftsprüfer in Bezug auf die neuen EU-Vorgaben.
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Regelung zum Inkrafttreten: Die BaFin hat eine Bestimmung aufgenommen, wann die neuen Berichtspflichten verbindlich werden.
Bedeutung für Versicherer
Die erweiterten Anforderungen bedeuten für Unternehmen mehr Dokumentationsaufwand und für Wirtschaftsprüfer eine detaillierte Prüfung neuer Risikobereiche wie IT-Sicherheit, Nachhaltigkeitskriterien und Transparenzpflichten.
Konsultation läuft
Interessierte Marktteilnehmer können bis zum 12. August 2025 Stellungnahmen abgeben. Die BaFin nimmt Rückmeldungen per E-Mail an Anhoerung-Berichtspflichten-TaxDora@bafin.de entgegen.