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Sachsen hält an Gender-Verbot in Schulen fest – Neue Regel ab 1. August

jorono (CC0), Pixabay

Ab dem 1. August 2025 tritt in Sachsens Schulen eine neue Vorschrift in Kraft: Gender-Sonderzeichen wie Sternchen (*), Doppelpunkt (:), Unterstrich (_) oder das Binnen-I sind weiterhin nicht erlaubt. Damit wird die bisherige Praxis offiziell bestätigt und rechtlich festgeschrieben.

Was bedeutet die Regelung?

In schriftlichen Arbeiten, Prüfungen und offiziellen schulischen Dokumenten dürfen keine Gender-Sonderzeichen verwendet werden. Verstöße werden als Rechtschreibfehler gewertet und können sich auf die Note auswirken. Ziel ist eine einheitliche Schulsprache, die sich an den Vorgaben der amtlichen deutschen Rechtschreibung orientiert.

Die Regel betrifft alle Schularten in Sachsen – von Grundschule bis Gymnasium. Auch Lehrmaterialien und offizielle Mitteilungen sollen weiterhin ohne Gender-Sonderzeichen verfasst werden.

Warum dieses Verbot?

Das Kultusministerium argumentiert, dass eine klare und verbindliche Sprache für den Schulbetrieb notwendig sei. Sonderzeichen sind nicht Bestandteil der deutschen Rechtschreibregeln, weshalb ihre Nutzung zu Uneinheitlichkeit und Missverständnissen führen könne.

Reaktionen und Kritik

Die Entscheidung ist umstritten. Kritiker sehen darin einen Rückschritt in Bezug auf geschlechtergerechte Sprache und werfen vor, gesellschaftliche Entwicklungen zu ignorieren. Befürworter hingegen betonen, dass Genderzeichen keine offizielle Regel sind und den Unterricht unnötig verkomplizieren würden.

Vergleich zu anderen Bundesländern

Während Sachsen und Bayern Gender-Sonderzeichen verbieten, verfolgen andere Länder wie Berlin oder Bremen liberalere Ansätze. Dort sind gendergerechte Schreibweisen teilweise erlaubt oder empfohlen.

Was bedeutet das für Schülerinnen und Schüler?

  • Keine Nutzung von Gender-Sternchen, Unterstrichen, Doppelpunkten oder Binnen-I.

  • Verstöße gelten als Fehler in schriftlichen Arbeiten.

  • Geschlechtsneutrale Begriffe wie „Lehrkräfte“ oder „Schülerschaft“ sind weiterhin erlaubt.

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